Wohngeldreform - Änderungen beim Wohngeld 2023

Ab 1. Januar 2023 erfolgt mit dem Wohngeld Plus eine umfassende Wohngeldreform.

Das zum 01.01.23 eingeführte Wohngeldreform-Gesetz ermöglicht nunmehr vielen Personen zum Bezug von Wohngeld zusätzlich zum Lohn oder anstatt von SGB II Leistungen.

Diese Erweiterung ermöglichen folgende Änderungen:

•      Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente

•      Einführung einer Klimakomponente

•      Änderung der Höchstbeträge bei der Bruttokaltmiete

•      Erhöhung der Einkommensgrenzen

•      Sonderregelung bei der Einkommensanrechnung u.a.