Wohngeldreform - Änderungen beim Wohngeld 2023
Das zum 01.01.23 eingeführte Wohngeldreform-Gesetz ermöglicht nunmehr vielen Personen zum Bezug von Wohngeld zusätzlich zum Lohn oder anstatt von SGB II Leistungen.
Diese Erweiterung ermöglichen folgende Änderungen:
• Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente
• Einführung einer Klimakomponente
• Änderung der Höchstbeträge bei der Bruttokaltmiete
• Erhöhung der Einkommensgrenzen
• Sonderregelung bei der Einkommensanrechnung u.a.