Schiedsstellenverfahren im Pflege- und Eingliederungshilferecht
09:00 bis etwa 12:15 Uhr
Schiedsstellenverfahren im Pflege- und Eingliederungshilferecht
Hilfe oder Hindernis für Leistungserbringer?
Im Pflegerecht sind Schiedsstellenverfahren seit vielen Jahren ein fester Bestandteil im SGB XI.
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde mit § 133 SGB IX eine Schiedsstellenregelung auch für die Eingliederungshilfe eingeführt.
Der Gesetzgeber sieht die Schiedsstelle als eine neutrale Stelle an, die sowohl dem Interesse der Kostenträger an einer ausreichenden und kostengünstigen Versorgung der Leistungsberechtigten als auch dem Interesse der Leistungserbringer an der angemessenen Vergütung ihrer Leistungen Rechnung tragen und daher primär einen Interessenausgleich herbeizuführen hat. Während die generelle Ausgestaltung der Schiedsstellen als Institution im SGB IX und SGB XI geregelt ist, sind die Einzelheiten den Ländern vorbehalten, die entsprechende Verordnungen erlassen haben.