Auch das Sozialrecht wird durch den Corona-Virus einschneidend verändert. Alle waren sich plötzlich einig: Schnell musste möglichst viel geschehen! Und es geschah!
Die Vollmachten zur Vorsorge ermöglichen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Dadurch wird sichergestellt, dass Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen bekannt sind und befolgt werden können.