Rechtsfragen rund ums Wohnen: Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigungen

Onlineseminar
Termin:
30.11.2023
09:00 bis etwa 12:15 Uhr
Referent:
Ulrich Höcke
Fachanwalt für Sozialrecht
160,65 €
inkl. ges. MwSt.
freie Plätze
Das Seminar wird verbindlich stattfinden.

Wohnen ist ein Menschenrecht

Wohnen ist Teilhabe  u.a. auch von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Das Seminar vermittelt Kenntnis zum Wohnen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Einrichtungen, aber auch bei anderen Wohnformen.

Es geht sowohl um Fragen der Eingliederungshilfe aus dem SGB IX als auch um zivilrechtliche Fragen des Wohnens.

Das Recht in der Wohneinrichtung für Menschen mit Beeinträchtigungen beinhaltet wichtige Aspekte, die das Leben und den Schutz dieser Personen betreffen.

Zum Wohnen in Einrichtungen gehören auch Fragen der Beaufsichtigung der Bewohner. Die gesetzliche Aufsichtspflicht legt fest, dass Einrichtungen die Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit ihrer Bewohner tragen.
Hierbei spielt auch die Haftung eine entscheidende Rolle, um im Falle von Schäden oder Verletzungen klare Zuständigkeiten zu definieren.

Die Vertragsgestaltung in Wohnheimen für Menschen mit Beeinträchtigungen ist von großer Bedeutung, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten transparent zu regeln.
Ein gut ausgearbeiteter Vertrag schützt nicht nur die Bewohner, sondern auch die Einrichtung selbst vor rechtlichen Konflikten.

Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) regelt die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen und ist im Jahr 2022 mit neuen Regelungen und Anpassungen in Kraft getreten.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen zu stärken und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Insgesamt ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Recht in Wohneinrichtungen für behinderte Menschen klar definiert und umgesetzt wird, um ihre Sicherheit, Autonomie und Würde zu wahren.