Ausländer im Migrationssozialrecht

Das Seminar erläutert den Ausländern zustehenden Migrationssozialleistungen auf der Grundlage des Asylberwerberleistungsgesetzes, des SGB II und des SGB XII anhand von den Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung.

Dabei geht das Seminar in drei Schritten vor (I. Aufenthaltsstatus - II. Statusbezogene Leistungen - III. Leistungsbegrenzungen).

I. Die migrationssozialrechtlichen Leistungen für Ausländer sind von deren Aufenthaltsstatus nach § 1 AsylbLG abhängig als

* EU-Unionsbürger und dessen/deren Angehörigen

* Drittstaatsangehöriger Einwanderer und dessen/deren Angehörigen

* Asylsuchende und Flüchtlinge

* Geduldete Ausländer

* Sonstige sofort vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.

II. Statusabhängig stehen den unter 1. genannten Ausländern folgende soziale Grundsicherungsleistungen zu

* Leistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts einschl. Unterkunft nach AsylbLG, SGB II und SGB XII (§ 2, § 3, § 3a AsylbLG)

* Gesundheitsleistungen nach AsylbLG, SGB XII und SGB V (§ 4 AsylbLG)

* Sonstige zur Sicherung von Gesundheit und Lebensunterhalt im Einzelfall unerlässliche Leistungen (§ 6 AsylbLG)

* Leistungen zur Arbeitsintegration (§ 5 AsylbLG)

* Leistungen zur allgemeinen Integration (§ 5b AsylbLG i.V.m. §§ 43 ff. AufenthG).

 

III. Die unter II. benannten Leistungen werden durch begrenzt durch

* Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung (§ 7, 7a AsylbLG) und Garantieverpflichtungen Dritter (§ 8 AsylbLG)

* Leistungseinschränkungen und Sanktionen gegenüber Ausländern und Flüchtlingen nach dem AsylbLG (§ 1a, 11 Abs. 2, 2a AsylbLG)

* Leistungseinschränkungen gegenüber EU-Unionsbürgern und deren Angehörigen nach dem SGB XII (§ 23 Abs. 3 SGB XII, § 7 Abs. 1 S. 2 ff. SGB II).