Was ändert sich in 2024 im Migrationssozialrecht?

Was ändert sich in 2024 im Migrationssozialrecht?

Das Seminar befasst sich im ersten Teil mit den aktuell geplanten Neuregelungen im AsylbLG
(Neuerungen bei der Leistungsberechtigung, Neues Verhältnis von Sach- zu Geldleistungen, Neuerungen bei den Gesundheitsleistungen, Leistungseinschränkungen).

Im zweiten Teil des Seminars geht es um die Neuregelungen der Aufenthaltsbeendigung durch das geplante Rückführungsverbesserungsgesetz.

Diese aufenthaltsrechtlichen Neuregelungen betreffen insbesondere Leistungsberechtigte
nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 AsylbLG.
Aufgrund dieser Klammerwirkung und dem Umstand, dass immer mehr Leistungsberechtigte
des AsylbLG aufenthaltsrechtlich nur über einen Duldungsstatus
(Aussetzung der Vollziehbarkeit der fortbestehenden Ausreisepflicht) 
verfügen, erscheint es sinnvoll beide Themen in einem Seminar zu behandeln.

Mit einem Inkrafttreten der angesprochenen Neuregelungen ist nach dem derzeitigen Stand für den 1.1.2024 zu rechnen.