Was ändert sich in 2024 im Migrationssozialrecht?

Was ändert sich in 2024 im Migrationssozialrecht?

Das Seminar befasst sich im ersten Teil u.a. mit den am 16. Mai 2024 in Kraft getretenen Neuregelungen im AsylbLG
(Neuerungen bei der Leistungsberechtigung, Neues Verhältnis von Sach- zu Geldleistungen, Neuerungen bei den Gesundheitsleistungen, Leistungseinschränkungen).

Im zweiten Teil des Seminars geht es um die Neuregelungen der Aufenthaltsbeendigung durch das am 27. Februar 2024 in Kraft getretene Rückführungsverbesserungsgesetz.

Diese aufenthaltsrechtlichen Neuregelungen betreffen insbesondere Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 AsylbLG.


Aufgrund dieser Klammerwirkung und dem Umstand, dass immer mehr Leistungsberechtigte des AsylbLG aufenthaltsrechtlich nur über einen Duldungsstatus (Aussetzung der Vollziehbarkeit der fortbestehenden Ausreisepflicht) verfügen,
erscheint es sinnvoll beide Themen in einem Seminar zu behandeln.