Rechte des Betreuten

Der Wille und das Wohl des Betreuten (m/w/d) sind wichtige Kriterien für die Einrichtung einer Betreuung.

Der Wille und das Wohl des Betreuten (m/w/d) sind wichtige Kriterien für die Einrichtung einer Betreuung.
Durch die Einrichtung der Betreuung wird die Geschäfts-, Delikts-, Ehe- und Testierfähigkeit des Betroffenen nicht beeinträchtigt.
Ebenfalls stehen den Betreuten die im Grundgesetz verankerte Rechte auf
Würde, Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Gleichheit vor dem Gesetz zu.

Was bedeutet das konkret?
Dieses Seminar wird Ihnen helfen, diese Frage zu beantworten.