Coronaerkrankung/Long Covid -Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Ob eine Coronaerkrankung/Long Covid als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gilt, ist nach den gesetzlichen Regelungen des SGB VII zu bestimmen.

Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt Leistungen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Ob eine Coronaerkrankung/Long Covid als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gilt, ist nach den gesetzlichen Regelungen des SGB VII zu bestimmen. In dem Seminar werden die Voraussetzungen für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII einschließlich der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erläutert.