Eingliederungshilfe und Pflege in der Praxis

Im Zuge des BTHG gilt keine Vorrang-Nachrang-Regelung bei einem Zusammentreffen von EGH und Pflege, sondern ein Gleichrang der Leistungen. Wie sieht es in der Praxis aus?

Die Schnittstelle EGH, Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Behandlungspflege

Zwar gilt im Zuge des BTHG keine Vorrang-Nachrang-Regelung bei einem Zusammentreffen von EGH und Pflege, sondern ein Gleichrang der Leistungen. In der Praxis fordert aber dennoch ein EGH-Träger häufig die Betroffenen auf, zuvor Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen, wodurch wertvolle Zeit verloren geht. Zudem kommt es häufig zu Abgrenzungsproblemen, z.B. Unterstützung bei der Alltagsbewältigung (PV) versus Assistenz zur eigenständigen Bewältigung des Alltags (EGH) oder beim Thema Haushaltsführung etc. Das Seminar soll einen vertieften Einblick in die Schnittstellenproblematiken EGH, Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Behandlungspflege vermitteln und Sie fit für die Praxis machen.

Eingliederungshilfe und Pflege in der Praxis

  • Allgemeiner Überblick der Leistungen und ihrer Träger;

  • Zielrichtung und Wesen der Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich einer Darstellung der Module;

  • Zielrichtung und Wesen der Leistungen der Eingliederungshilfe einschließlich der 9 Lebensbereiche;

  • Schnittstelle des Begutachtungsverfahrens der Rentenversicherung (NBA) versus ICF-Betrachtungsweise in der Eingliederungshilfe

  • Relevanz der Pflegegutachten für die Eingliederungshilfe

  • Einbeziehung der Pflegekasse in das Gesamtplanverfahren der Eingliederungshilfe;

  • Zusammentreffen Eingliederungshilfe und Pflege im häuslichen Bereich;

  • Zusammentreffen Eingliederungshilfe und Pflege in neuen Wohnformen;

  • Verschärfte Koordinierungspflicht nach § 13 Abs. 4 SGB XI unter Beachtung der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes und der BAGüS

  • Zusammentreffen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege unter Beachtung des sog. Lebenslagenmodells

  • Zusammentreffen Eingliederungshilfe und Behandlungspflege