Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld - die Reform des SGB II

Zum 01.07.2026 soll eine weitere Reform des SGB II in Kraft treten, die das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenennt.

Die Reform wird erhebliche Änderungen bringen. Inhalt des Halbtagesseminars sind:

  • Vorrangs der Arbeitsvermittlung gegenüber der Weiterbildung

  • Verschärfung bei der Feststellung fehlender Erreichbarkeit

  • Zumutbarkeit von Arbeit im Falle der Kindererziehung

  • Änderungen bei nicht erfolgsversprechender selbstständiger Erwerbsarbeit

  • Verringerung der Vermögensfreigrenzen

  • Änderungen bei den Kosten der Unterkunft

  • Ausweitung und Verschärfung der Sanktionen bei Pflichtverletzungen

  • Auskunftspflicht für Vermieter*innen

  • Haftung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bei Schwarzarbeit