SGB II für den Kliniksozialdienst
Der Kliniksozialdienst berät und unterstützt die Patienten*innen in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Kenntnisse in der Kranken- und Pflegeversicherung, im Rentenrecht oder im Recht der Menschen mit Behinderung sind genauso unerlässlich wie Know-how in der finanziellen Absicherung.
Wir machen Sie fit – Sind Sie bereit?
