SGB III in der Praxis: Arbeitslosengeld I / Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) regelt die Arbeitsförderung und bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitslosengeld wird Arbeitslosen zeitlich befristet als Lohnersatzleistung anstelle des ausfallenden Arbeitsentgeltes gezahlt. Typische und häufig auftretende Fallgestaltungen unter anderem zum Anspruch auf Arbeitslosengeld (z.B. Arbeitsuchendmeldung, Arbeitslosmeldung, leistungsberechtigte Personen, Antragstellung, Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes) und Ruhenstatbeständen (Sperrzeit, Anrechnung von Entlassungsentschädigungen) werden behandelt. Zudem werden wichtige weitere Regelungen wie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Agentur für Arbeit angesprochen.
