Das reformierte Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII)

Die SGB VIII-Reform ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft. Sie sieht Maßnahmen vor in den Bereichen:
- Kinder- und Jugendschutz
- Situation in Pflegefamilien bzw. in Einrichtungen der Erziehungshilfe
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
- Prävention vor Ort und Beteiligung von jungen Menschen
- Eltern und Familien
- Diese Änderungen werden ausführlich in den jeweiligen Kapiteln vorgestellt.

Das Kinder- und Jugendhilferecht regelt zum einen Aufgaben und Leistungen, zum anderen Verfahren und Zuständigkeiten. Umgesetzt werden Hilfen auch - und gerade - von freien Trägern der Jugendhilfe im Zusammenwirken mit dem Jugendamt. Diese Konstruktion bringt vielerlei Chancen, aber auch Probleme mit sich wie z.B. die Folgen der Berichte zum Jugendamt, Beteiligung der Klienten, Datenschutz und Transparenz, Umgang mit Interessenkonflikten.

In diesem Seminar werden wir folgende Themen schwerpunktmäßig behandeln:

  • Vorgehen bei möglichen Kindeswohlgefährdungen (v.a. § 8a SGB VIII), auch in Einrichtungen

  • Hilfeplanung (jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis; Beteiligung an der Hilfeplanung)

  • Wunsch- und Wahlrecht; Beschwerdemanagement; Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

  • Dauerhafte Lebensperspektive oder Rückführung? - § 37 SGB VIII.
    Pflegefamilien (rechtliche Stellung; Konflikte)

  • Hilfen zur Erziehung allgemein; Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

  • Vormundschaft, Beistandschaft

  • Sorgerechts- und Umgangsfragen

  • Jugendgerichtshilfe

  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge