Das reformierte Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII)
Das Kinder- und Jugendhilferecht regelt zum einen Aufgaben und Leistungen, zum anderen Verfahren und Zuständigkeiten. Umgesetzt werden Hilfen auch - und gerade - von freien Trägern der Jugendhilfe im Zusammenwirken mit dem Jugendamt. Diese Konstruktion bringt vielerlei Chancen, aber auch Probleme mit sich wie z.B. die Folgen der Berichte zum Jugendamt, Beteiligung der Klienten, Datenschutz und Transparenz, Umgang mit Interessenkonflikten.
In diesem Seminar werden wir folgende Themen schwerpunktmäßig behandeln:
Vorgehen bei möglichen Kindeswohlgefährdungen (v.a. § 8a SGB VIII), auch in Einrichtungen
Hilfeplanung (jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis; Beteiligung an der Hilfeplanung)
Wunsch- und Wahlrecht; Beschwerdemanagement; Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Dauerhafte Lebensperspektive oder Rückführung? - § 37 SGB VIII.
Pflegefamilien (rechtliche Stellung; Konflikte)Hilfen zur Erziehung allgemein; Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
Vormundschaft, Beistandschaft
Sorgerechts- und Umgangsfragen
Jugendgerichtshilfe
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge