Soziale Teilhabe in der EGH
Das Seminar richtet sich zum Beispiel an Mitarbeitende im Sozialen Dienst von Krankenhäusern, in EUTBs und anderen Beratungsstellen. Aber auch Mitarbeitende in Sanitätshäusern oder Physiotherapiepraxen, sowie Schwerbehindertenvertreter:innen, Behindertenbeauftragte und ehrenamtliche und Berufsbetreuer:innen können hier wichtige Erkenntnisse für ihre Arbeit gewinnen.
Die Eingliederungshilfe wurde 2020 grundlegend reformiert. Im Kapitel "Soziale Teilhabe" finden sich nun explizit normiert eine Reihe von Ansprüchen, die Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen sollen.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Leistungen in diesem Bereich. Insbesondere werden Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, Leistungen für Mobilität und Hilfsmittel behandelt werden.
Das Seminar zeigt aber auch Schnittstellen zu anderen Kostenträgern auf, die ggf. vorrangig leistungspflichtig sind, was sich positiv auf die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen auswirken kann.