Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege
Das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz ermöglichen Beschäftigten, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und verbessern damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege.
Den Gesetzen sind Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (Pflegeunterstützungsgeld), zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit zu entnehmen.
In diesem Kompaktseminar werden die Inhalte und Voraussetzungen besprochen.
Auch die Stellung von Selbständigen und Beamten wird erläutert.