Der Übergang von Krankengeld zum Arbeitslosengeld I
Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld I
Bei Krankheit und längerer Arbeitsunfähigkeit stellt sich oft die Frage: Wovon lebe ich? Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Absicherung von bis zu 78 Wochen vor. Und dann? Arbeitslosengeld I? Auch „kranke“ Menschen können Arbeitslosen I beziehen. In Betracht kommt das „normale“ Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld I nach der sog. „Nahtlosigkeitsregelung“. Was trifft für mich zu, ist in der Praxis eine oft gestellte Frage.
In diesem Ganztagesseminar werden die Regelungen zum Krankengeld nach dem SGB V sowie die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld I einschließlich der Besonderheiten - Nahtlosigkeit und Erkrankung im Arbeitslosengeldbezug- erläutert.