Schweigepflicht in der sozialen Arbeit

Vertraulichkeit schützt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Vertraulichkeit ist in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit eine der Grundvoraussetzungen für einen gelingende Beratung oder Tätigkeit.
Der Schutz der Vertraulichkeit hat in Deutschland Verfassungsrang („Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“).
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch verschiedene rechtliche Regelungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz konkretisiert.
In diesem Seminar machen wir Sie im Umgang mit Daten fit.