SGB II für Studierende und Auszubildende
Das Halbtagsseminar gibt einen Überblick darüber, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung erbracht werden können.
Es wird erläutert, welche Ausbildungsarten durch das SGB II aufgestockt werden können und wie die Anrechnung von BAföG, BAB oder Ausbildungsvergütung im SGB II geregelt ist. Besonderheiten, insbesondere sogenannte Härtefälle, werden ebenfalls besprochen.