Der Übergang von Krankengeld zum Arbeitslosengeld

"Nahtlosigkeitsregelung" beim Übergang von Krankengeld zum Arbeitslosengeld I

Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld

Bei Krankheit und längerer Arbeitsunfähigkeit stellt sich oft die Frage: Wovon lebe ich?
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Absicherung von bis zu 78 Wochen vor.
Und dann?
Arbeitslosengeld?
Auch „kranke“ Menschen können Arbeitslosengeld beziehen.
In Betracht kommt das „normale“ Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld nach der sog. „Nahtlosigkeitsregelung“.
Was trifft für mich zu, ist in der Praxis eine oft gestellte Frage.

In diesem Ganztagesseminar werden die Regelungen zum Krankengeld nach dem SGB V sowie die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld einschließlich der Besonderheiten
- Nahtlosigkeit und Erkrankung im Arbeitslosengeldbezug- erläutert.