Der Übergang von Krankengeld zum Arbeitslosengeld I

"Nahtlosigkeitsregelung" beim Übergang von Krankengeld zum Arbeitslosengeld I

Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld I

Bei Krankheit und längerer Arbeitsunfähigkeit stellt sich oft die Frage: Wovon lebe ich?
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Absicherung von bis zu 78 Wochen vor.
Und dann?
Arbeitslosengeld I?
Auch „kranke“ Menschen können Arbeitslosen I beziehen.
In Betracht kommt das „normale“ Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld I nach der sog. „Nahtlosigkeitsregelung“.
Was trifft für mich zu, ist in der Praxis eine oft gestellte Frage.

In diesem Ganztagesseminar werden die Regelungen zum Krankengeld nach dem SGB V sowie die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld I einschließlich der Besonderheiten
- Nahtlosigkeit und Erkrankung im Arbeitslosengeldbezug- erläutert.