Verfahrensrecht

Die Verknüpfungen für die Durchsetzung von Ansprüchen erkennen

Die Verknüpfungen für die Durchsetzung von Ansprüchen erkennen

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt seit dem 1. Juli 2008 in Deutschland die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen.