Vollmachten und Verfügungen bei Menschen mit psychischen Erkrankungen
Menschen mit psychischen Erkrankungen:
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht als Instrumente der Selbstbestimmung
Die Vollmachten zur Vorsorge ermöglichen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Dadurch wird sichergestellt, dass Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen bekannt sind und befolgt werden können. Das gilt auch und insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Das Seminar bietet einen Überblick über Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht als Instrumente der Selbstbestimmung. Ziel der klassischen Vorsorgeverfügungen ist es für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit vorzubeugen.
Im Seminar werden darüber hinaus Besonderheiten bei Vollmachten für Menschen mit psychischen Erkrankungen vorgestellt. Auch das neue Betreuungsrecht, das sich verstärkt an den Wünschen der Betroffenen orientiert, hat Einfluss auf die Gestaltung der Vollmachten und der Patientenverfügung.