Haftung – Arbeit mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung

#AR26002
Onlineseminar
Termin:
08.04.2026
09:30 bis 12:45 Uhr
Referentin:
Karin Colli-Sauerbrey
Fachanwältin für Sozialrecht
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In der täglichen Arbeit mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen treffen Mitarbeitende ständig Entscheidungen – oft unter Zeitdruck, mit hoher Verantwortung und manchmal ohne klare Leitlinien. . Was gut gemeint ist, kann im Ernstfall schnell zur Haftungsfrage werden: Wann beginnt die Aufsichtspflicht? Wo endet sie? Wann wird aus einem Missgeschick ein Haftungsfall?