Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Onlineseminar
Termin:
14.09.2022
14:30 bis etwa 16:45 Uhr
14:30 bis etwa 16:45 Uhr
Referent:
95,20 €
inkl. ges. MwSt.
freie Plätze
Die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII, sog. 35a-Hilfe,
erhalten Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter folgenden drei Voraussetzungen:
1. Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand
2. mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate
3. dadurch verursachte Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft