Betreuungsrecht mit Bezügen zum Sozialrecht
Das Seminar hat zum Ziel, die rechtlichen Grundlagen der Betreuung systematisch und praxisbezogen zu vermitteln. Die Teilnehmer werden mit den Grundlagen des materiellen Betreuungsrechts sowie den Grundzügen des jeweils entsprechenden Verfahrensrechtes hinreichend vertraut gemacht. Des Weiteren werden die häufigsten sozialrechtlichen Leistungsansprüche vermittelt, die der Betreuer nach Übernahme einer Betreuung unverzüglich beantragen muss.
Das Seminar vermittelt einen praxisbezogenen Überblick:
- zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Betreuung
- zu dem betreuungsgerichtlichen Verfahren
- zur Rechten- und Pflichtenlage des Betreuers einschließlich Haftungsaspekten
- und einen Exkurses über vorsorgende Verfügungen.