EingliederungshilfeZielgruppe: Fachkräfte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Sozialarbeiter in Werkstätten, Wohngruppen, ambulanten DienstenLeistungen und Teilhabe im ArbeitslebenEingiederungshilfe nach § 35aEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX Teil 2)Eingliederungshilfe und Pflege in der PraxisSchiedstellenverfahren im Pflege- und EingliederungshilferechtSchiedsstellenverfahren im Pflege- und EingliederungshilferechtIm Pflegerecht sind Schiedsstellenverfahren seit vielen Jahren ein fester Bestandteil im SGB XI.Leistungen und Teilhabe im ArbeitslebenLeistungen und Teilhabe im ArbeitslebenEingliederungshilfe nach § 35aEingliederungshilfe für Kinder und JugendlicheEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX Teil 2)Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:Grundlagen der Eingliederungshilfe nach SGB IX (BTHG) und SGB VIIIEingliederungshilfe und Pflege in der PraxisIm Zuge des BTHG gilt keine Vorrang-Nachrang-Regelung bei einem Zusammentreffen von EGH und Pflege, sondern ein Gleichrang der Leistungen. Wie sieht es in der Praxis aus?
Schiedsstellenverfahren im Pflege- und EingliederungshilferechtIm Pflegerecht sind Schiedsstellenverfahren seit vielen Jahren ein fester Bestandteil im SGB XI.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX Teil 2)Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:Grundlagen der Eingliederungshilfe nach SGB IX (BTHG) und SGB VIII
Eingliederungshilfe und Pflege in der PraxisIm Zuge des BTHG gilt keine Vorrang-Nachrang-Regelung bei einem Zusammentreffen von EGH und Pflege, sondern ein Gleichrang der Leistungen. Wie sieht es in der Praxis aus?