Rehabilitation- und Teilhaberecht (SGB IX Teil 1)
Orientierung bei Krankheit und Behinderung
Durch Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes wird sich das Recht der Reha und Teilhabe grundlegend ändern. Das SGB IX hat jetzt 3 Teile, da das Teilhaberecht ab 2020 aus dem SGB XII herausgelöst ist und Teil 2 des SGB IX wird.
Bereits zum 01.01.2017 sind zahlreiche Änderungen in der Eingliederungshilfe und im Schwerbehindertenrecht eingetreten. Zum 01.01.2018 sind Änderungen im Bereich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Budget für Arbeit und 'anderer Leistungsanbieter') sowie die Neuregelung des Rechts der Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Kraft getreten. Weitere Änderungen folgten ab dem 01.01.2020.
Zum 01.01.2023 wurde das Zugangsrecht zur Eingliederungshilfe nochmals geändert.
In diesem Seminar werden schwerpunktmäßig die zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Änderungen vermittelt.
der neue Behindertenbegriff
die neuen Grundsätze des Reha-Rechts
die erweiterten Leistungsgruppen
die Reha- und Teilhabeleistungen
die verbesserten LTA-Leistungen (Budget für Arbeit)
die Änderungen im Zuständigkeitsklärungsverfahren
die neue Genehmigungsfiktion
das neue Teilhabeverfahren
Das Skript beinhaltet Muster zu Widerspruch, Klage und einstweiliger Anordnung.