SGB XIV – soziales Entschädigungsrecht
Der Gesetzgeber hat nunmehr mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts das Sozialrecht um das SGB XIV erweitert. Opfer einer Gewalttat sollen schneller und zielgerichteter als bisher Leistungen erhalten. Auch wurde der Gewaltbegriff erweitert und gilt nunmehr auch für Opfer von psychischen Gewalttaten. Das Seminar behandelt u.a. folgende Themen:
Gewaltbegriff und damit einhergehend Erörterung des leistungsberechtigten Personenkreises
Allgemeine Leistungsgrundsätze (Antrag, Zuständigkeit etc.)
Leistungen, insbesondere Leistungen der Schnellen Hilfe (Trauma Ambulanz), Fallmanagement etc.
Ausschluss von Ansprüchen/Versagung von Leistungen
Nachweispflicht, Erstattung Kosten selbst beschaffter Krankenbehandlung
Leistungen zur Teilhabe
Leistungen zur Pflegebedürftigkeit
Entschädigungszahlungen
Ausgleich von Einkommensverlusten
Besondere Leistungen im Einzelfall
Härtefallregelung
Einsatz von Einkommen und Vermögen
Besitzstandschutz für Leistungsbezieher nach dem BVG
Besonderheiten beim zeitlichen Geltungsbereich