Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt seit dem 1. Juli 2008 in Deutschland die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen.

Das Kurzseminar behandelt Möglichkeiten und Grenzen der Sozial-(rechts-)beratung unter Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Wesentlicher Inhalt:
1. Was ist eine Rechtsdienstleistung?
2. Zulässige Rechtsdienstleistungen nach dem RDG
3. Pflichten der Träger
4. Was kann bei Verstößen drohen?